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News Archiv 2019

23.02.2019


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Rückwärtsfahren mit Gespann >4,75 to: 90° nach links in eine Einmündung
(Zugfahrzeug zul.Gesamtmasse 2,76 to + Anhänger zul.Gesamtmassse 2 to)

Aktuell sind 6 Helfer aktiv, die unseren Rettungswagen fahren dürfen:
2x Führerschein Kl. CE, 2x alter Führerschein Kl. 3, 2x Feuerwehrführerschein 7,5to

Hintergrund:
Da unser Rettungswagen 4,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, darf er mit einer "normalen" Fahrerlaubnis Klasse B (PKW bis 3,49t) nicht mehr gefahren werden.
Auch unsere 2 to Einsatzanhänger dürfen nicht mit Führerschein Klasse B gefahren werden.

Seit dem Wegfall der Wehrpflicht und der Führerscheinreform 1998 haben alle ehrenamtlichen Hilfsorganisationen und Feuerwehren ein Problem:
es fehlen Fahrer für Einsatzfahrzeuge zwischen 3,49 und 7,49 Tonnen und LKW. 

Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines so genannten "Feuerwehrführerscheines" geschaffen.
In Rheinland Pfalz geregelt in der "Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz - FbLVO -)". 
Hier können ehrenamtliche Angehörige der entsprechenden Dienste wie Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (Rettungsdienste) eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,49 t unter folgenden Voraussetzungen erwerben:
- Bewerber muss min. 20 Jahre alt sein
- mindestens 2 Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein
- maximal 3 Punkt im Zentralregister des KBA in Flensburg haben
- keine Einträge im Führungszeugnis
- theoretische Einweisung (1x 45 min.)
- praktische Einweisungsfahrten von mindestens 4 x 90 Minuten
- eine Prüfungsfahrt von 1 Stunde 

Für die Einweisungs- und Prüfungsfahrten werden von der zuständigen Behörde (bei uns die Kreisverwaltung / der Landrat) geeignete Mitglieder der Organisationen ernannt, die ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C
- maximal 2 Punkte in Zentralregister des KBA in Flensburg
- keine Einträge im Führungszeugnis 

Aus unserem Ortsverein wurde unser Bereitschaftsleiter vom Landrat zur " einweisungs- und prüfungsberechtigten Person" bestellt. 



Für hauptamtliche Mitarbeiter (z.B. angestellte Feuerwehrleute, Aushilfen und festangestellte Mitarbeiter im Rettungsdienst) gilt diese Regelung nicht; es ist ein regulärer Führerschein Kl. C1 oder C erforderlich.

Kontakt



Unterkunft:
Augst Halle
Westerwaldstraße
56335 Neuhäusel

Postanschrift:
DRK Ortsverein Augst e.V.
Triftstraße 6
56337 Eitelborn

Telefon:  02620 - 95 19 433
Telefax:  02620 - 95 19 434
E-Mail senden

Spenden an

Nassauische Sparkasse
BIC         NASSDE55XXX 
IBAN
DE36 5105 0015 0710 2005 44

Einsatzgebiet

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