Ob Straßenfeste, Faschingsveranstaltungen, Konzerte, Open Air´s, Sportevents...
all dies sind Veranstaltungen, bei denen Sie auf unsere hilfsbereiten Helferinnen und Helfer treffen können.
Bei jeder Veranstaltung besteht das Risiko einer Verletzung oder akuten Erkrankung.

Sanitätsstation Rhein in Flammen Koblenz, Hotel Kleiner Reise / Pretzers Biergarten
Eine fachgerechte erste Versorgung eines Notfallpatienten ist oft entscheidend über den Erfolg der weiteren klinischen Maßnahmen und die Chancen des Erkrankten die Situation ohne bleibende Schäden zu überstehen. Der Sanitätsdienst ist somit ein wichtiger Punkt in der Rettungskette.
Diese Meinung vertreten inzwischen auch die Ordnungsämter. Diese sehen den Sanitätsdienst als wichtiges Glied im vorbeugenden Zivil- und Katastrophenschutz. So ist eine größere Veranstaltung ohne Sanitätskonzept nicht genehmigungsfähig.
Das Bild der Einsatzkräfte hat sich in den vergangenen Jahren sehr gewandelt. Sprach man früher von den "Pflasterklebern mit Ihren Umhängetaschen", so werden heutzutage Helfer eingesetzt, die eine lange Ausbildung durchlaufen haben. Das Material hat sich von der Umhängetasche und Trage zum komplett ausgestatteten Rettungswagen gewandelt. So dürfen unsere Helfer heutzutage eine sog. Frühdefibrillation eigenständig durchführen. Bis wenigen Jahren war dies noch undenkbar, da es sich hierbei um eine rein ärztliche Maßnahme handelte. Der Fortschritt in der Medizin sowie die ständige Aus-, Fort- und Weiterbildung unseres Personals hilft uns den Standard immer weiter zu verbessern.
Minimal besetzen wir einen Sanitätsdienst mit 2 Sanitätshelfern und folgender Grundausstattung:
- Notfallkoffer od. Rucksack nach DIN 13155
- Sauerstoffbehandlungsgerät
- AED-Gerät (automatischer externer Defibrillator)
- Mobiltelefon oder Funk zur Leitstelle
Die Anzahl der eingesetzten Helfer und Fahrzeuge wird nach den Vorgaben des DRK Landesverbandes Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Gefahrenanalyse berechnet (Maurer-Algorithmus nach Dipl.-Ing. Klaus Maurer).
Der DRK Ortsverein Augst führt aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen keine Sanitätsdienste unterhalb dieser Mindeststandards durch.
Wenn Sie bei uns einen Sanitätsdienst anfordern möchten, können Sie dies hier direkt online auf unserer Webseite tun oder per Post in Form dieses Formulares.
Die Sanitätsdienstanforderung muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht sein!
Bitte beachten Sie, dass wir nur Sanitätsdienste in unserem Zuständigkeitsbereich übernehmen können. Für Sanitätsdienste außerhalb der Gemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ortsverein oder direkt an den Kreisverband.
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